Allgemeine Geschäftsbedingunen

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Geltungsbereich

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über die Onlineshops www.trail-queen.ch und www.trail-king.ch/ abgeschlossen werden (nachfolgend je einzeln “Onlineshop” genannt). Der Onlineshop wird von TRAIL-KING & QUEEN GmbH, betrieben (nachfolgend “TRAIL-QUEEN” genannt).
TRAIL-QUEEN behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop (nachfolgend “Angebot” genannt) richtet sich ausschliesslich an Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.
Für alle Produkt-Bestellungen mit Erfordernis des Mindestalters von 18 Jahren (im Speziellen Alkohol und Tabakwaren), bestätigt die Kundschaft mit der Bestellung die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen.
Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2 Information

 

2.1 Produkt und Preis
Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Die Informationen über Produkte werden im Onlineshop möglichst kundenfreundlich zusammengestellt, sind aber nicht verbindlich. Die Angaben des Herstellers (z.B. Herstellergarantie) sind massgebend, sofern diese in der Schweiz gültig sind.
Die Preise verstehen sich netto, in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). TRAIL-QUEEN behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Massgebend ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit
TRAIL-QUEEN legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von hohen Bestellaufkommen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

3 Vertragsab-schluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einem Partnershop, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend “Vertrag” genannt).
Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die von ihr angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

4 Liefertermin

 

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.
Kommt TRAIL-QUEEN in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin, das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. Diesfalls erstattet TRAIL-QUEEN der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber TRAIL-QUEEN bestehen keine.

5 Lieferung

Die Lieferadresse muss in der Schweiz per Post erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall trägt die Kundschaft die allfälligen Kostenfolgen.
Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann TRAIL-QUEEN den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 20.– sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte, in Rechnung stellen.

6 Prüfpflicht

 

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.
Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind TRAIL-QUEEN innert 5 Kalendertagen zu melden. Ein solches Produkte darf die Kundschaft nicht in Benutzung nehmen und hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren, bis TRAIL-QUEEN sich mit der Kundschaft in Verbindung setzt.

7 Gewährleistung

Die Herstellergarantie kann über die TRAIL-QUEEN eingefordert werden. Diese wird von TRAIL-QUEEN an den Hersteller weitergeleitet und fungiert nur als Vermittler. Sollte der Hersteller den Garantieansprüchen nicht gerecht werden, können keine Garantieansprüche gegenüber TRAIL-QUEEN geltend gemacht werden.

8 Haftung und Haftungsausschluss

 

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet TRAIL-QUEEN in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, sowie (iv) Schäden aus Lieferverzug, sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von TRAIL-QUEEN, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
TRAIL-QUEEN haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
• unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
• unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
• höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch TRAIL-QUEEN zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

9 Zahlung

9.1 Zahlungsvarianten
Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.
Barzahlung ist nur im Falle eines Kaufs im Partnershop oder an einem Event möglich.
Als Zahlungsmittel werden Online-Banking, Bank-/oder Postüberweisung, Kreditkarte (Mastercard, PayPal, PostFinance) akzeptiert.
Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung bei Bestellung.
Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Zentrallager von TRAIL-QUEEN werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 30 Kalendertagen reserviert.
Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend gekürzt werden.

9.2 Zahlungsverzug
Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft TRAIL-QUEEN unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und TRAIL-QUEEN kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.
TRAIL-QUEEN erhebt ab der 2. Mahnung eine Umtrieb-Entschädigung von CHF 5.– und ab der 3. Mahnung eine Umtriebs-Entschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15 % auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

9.3 Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von TRAIL-QUEEN. TRAIL-QUEEN ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von TRAIL-QUEEN nicht zulässig.

10 Änderung der Bestellung oder Stornierung

 

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann TRAIL-QUEEN nach freien Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 20.– sowie dem allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.
Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 7 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

11 Rückgabe von mängelfreier Ware

Es besteht kein genereller Anspruch auf Rückgabe der bestellten Produkte. Unter den auf Rückgabe von Artikeln aufgelisteten Bedingungen gewährt TRAIL-QUEEN das Recht auf Rückgabe der bestellten Produkte innert maximal 14 Kalendertagen seit deren Empfang.
Die Rücksendung der Produkte erfolgt diesfalls auf Rechnung und Gefahr der Kundschaft. Die Produkte sind mit eingeschriebener Post an den auf www.trail-queen.ch und www.trail-king.ch unter „Impressum“ angegebenen Ort zu senden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

12 Reparatur ausserhalb der Gewährleistung

 

Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7. fällt, behält sich TRAIL-QUEEN vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.

13 Gewinnspiele

 

Die Teilnahmebedingungen werden pro Gewinnspiel definiert. Grundsätzlich sind Mitarbeiter der BikeBox und Mobility Box Gruppe ausgeschlossen.

14 Weitere Bestimmungen

13.1 Nicht zuordenbare Rücksendungen
Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden sechs Monate aufbewahrt und dann entsorgt.

13.2 Nicht abgeholte oder zustellbare Garantieware
Kann Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffer 7 steht, nicht zugestellt werden, so ist TRAIL-QUEEN AG berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen.

13.3 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung unter Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklärt die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

13.4 Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

13.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen TRAIL-QUEEN und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt Zürich oder ihr Wohnsitz als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand.

13.6 Urheberrechtlicher Hinweis
Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei TRAIL-QUEEN.
Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von TRAIL-QUEEN zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich TRAIL-QUEEN sämtliche rechtlichen Schritte vor.

Februar 2018